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OLG Düsseldorf (15 W 89/85) | Datum: 06.08.1985
»...Für den Rechtsstreit ist gem. § 29 a ZPO ausschließlich das AG zuständig. Der Kl. verlangt aus einem beendeten Mietverhältnis über Wohnraum als früherer Mieter 55 000 DM als Ersatz für Verwendungen auf das [...]